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DESCRIPTION:Die Übergangsfrist zur 19. Änderung der Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 endet am 16. September 2026. Doch sind die neuen Anforderungen in Ihrem Unternehmen bereits vollständig umgesetzt? Und haben Ihre Lieferanten alle erforderlichen Informationen und Nachweise bereitgestellt?\n\nMit der Verordnung (EU) 2025/351, die bereits am 16. März 2025 in Kraft getreten ist, hat die Europäische Kommission wesentliche Änderungen an die Anforderungen für Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff vorgenommen. Aufgrund des Umfangs der Anpassungen wurde eine Übergangsfrist von 18 Monaten eingeräumt.\n\nBesondere Bedeutung haben die neuen Vorgaben zum hohen Reinheitsgrad der eingesetzten Stoffe. Darüber hinaus wurden zahlreiche Regelungen zur Konformitätsbewertung, zu Mehrwegmaterialien und -gegenständen, zur Kennzeichnung, zur Konformitätserklärung sowie zur Wiederaufbereitung von Kunststoffen überarbeitet und ergänzt.\n\nIn diesem Webseminar erhalten Sie einen kompakten und praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Änderungen. Sie erfahren, welche Auswirkungen die neuen Anforderungen auf Ihr Unternehmen haben und welche Maßnahmen jetzt erforderlich sind, um die regulatorische Konformität sicherzustellen.\n\nDas Webseminar richtet sich an Hersteller, Verarbeiter, Händler und Anwender von Kunststoffverpackungen sowie an Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette.
DTSTART:20260902T100000
DTEND:20260902T113000
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SUMMARY;LANGUAGE=de-de:LFk-09-26: 19. Änderung der Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 – Handlungsbedarf bis zum Ende der Übergangsfrist
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