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Was bedeutet das neue Verpackungsgesetz eigentlich konkret?

Am 01.01.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Spätestens an diesem Tag müssen sich alle Händler und Hersteller noch mehr um das Recycling und die Entsorgung ihrer Verpackungen kümmern. Alle Händler und Hersteller, die ihre Produkte gewerbsmäßig erstmals an den privaten Endverbraucher verkaufen und die Verpackungen dort typischerweise als Abfall anfallen, sind deshalb gesetzmäßig verpflichtet, sich vor dem 01.01.2019 bei der zentralen Stelle Verpackungsregister online mit ihren Stammdaten und den Marken zu registrieren. Wie das funktioniert, wird hier leicht erklärt.