Am 03.03.2014 ist die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 geändert worden:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2014:062:0013:0015:DE:PDF
In erster Linie wurde die Unionsliste im Anhang 1 überarbeitet. Folgende Stoffe wurden neu aufgenommen oder die Eintragungen verände
rt:Zur Begrenzung des Verwaltungsaufwands für Unternehmer sollten Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die auf Grundlage der Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden und der vorliegenden Verordnung nicht entsprechen, noch bis zum 24. März 2015 in Verkehr gebracht werden dürfen. Sie sollten bis zum Abbau der Bestände in Verkehr bleiben dürfen.
Geschrieben am 03. Mrz, 2014
Kategorie: Neuigkeiten