Teil 3: Überprüfung der Einhaltung von Grenzwerten (SML-Werte, SML(T), QMA, etc.) Kurzzusammenfassung In den ersten beiden Teilen dieser Reihe von INNOLETTERN haben wir ausgeführt, welche Belege erforderlich sind, um eine Konformitätserklärung gemäß Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 zu erstellen und wie die gesammelten Daten ausgewertet werden. Im dritten Teil dieser Reihe von INNOLETTERN stellen wir die möglichen Alternativen...
Am 03.03.2014 ist die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 geändert worden: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2014:062:0013:0015:DE:PDF In erster Linie wurde die Unionsliste im Anhang 1 überarbeitet. Folgende Stoffe wurden neu aufgenommen oder die Eintragungen verändert: FCM 872: 2-Phenyl-3,3-bis(4-hydroxyphenyl) phthalimidin (CAS 0006607-41-6) FCM 988: 1,3-Bis(isocyanatomethyl)benzol (CAS 0003634-83-1) FCM 340: Dicyandiamid (CAS 0000461-58-5) FCM 421: 1,3-Benzoldimethanamin (CAS 0001477-55-0) Zur Begrenzung des Verwaltungsaufwands für Unternehmer sollten Materialien und...